Ausnahmeziffern
EBM 32011
„Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie.“
EBM 32015
„Orale Antikoagulantientherapie“
Neuregelung bei Ausnahmekennziffern ab 01.04.2018
Zum 1. April 2018 tritt die erste Stufe der Laborreform in Kraft (s. Deutschen Ärzteblatt, Jg. 115, Heft 1 - 2 vom 08.01.18, Beschluss des Bewertungsausschusses zur Änderung des EBM).
Hierdurch kommt es auch zu einer Neuregelung der Ausnahmekennziffern.
- Ausnahmekennziffern werden mit Ihrer Abrechnung an die KV übertragen und automatisch berücksichtigt.
- Die Angabe von Ausnahmekennziffern auf dem Laborauftrag entfällt.
- Die Angabe des Laborbudgets auf dem Befund entfällt.
- Befreit werden nur noch einzelne krankheitsspezifische Laborleistungen der Ausnahmekennziffern, nicht mehr alle Laborleistungen des Patienten im Quartal.
- Die Angabe unterschiedlicher Kennnummern im Behandlungsfall ist möglich.
Zudem kommt es auch zu Änderungen bei der Formulierung einiger Kennziffern, z. B.
32011
„Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie.“
(bisher: „Therapiepflichtige hämolytische Anämie, Diagnostik und Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie.“)
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